Mo. – Fr. | 8.00Uhr – 12.00Uhr |
13.00Uhr – 17.00Uhr |
- Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall
- Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
- Gebrauchtwagenkauf
- Wertgutachten
- Oldtimergutachten
- Unfallrekonstruktion
Wenn Sie anstatt eines aussagekräftigen Kfz-Schadensgutachtens lieber einen Kostenvoranschlag vorziehen, bedenken Sie bitte, dass dieser Kostenvoranschlag keine Beweis sichernde Funktion hat. Meistens wird mit einem KV auch keine Aussage zu Nutzungsausfall oder Wertminderung gestellt. Und in der Regel müssen Sie diesen KV bezahlen, sofern Sie nicht Ihr Fahrzeug in der Werkstatt reparieren lassen.
Als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall haben Sie immer die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen. Wenn Sie aber den Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft wählen, müssen Sie damit rechnen, dass dieser Ihren Unfallschaden nicht objektiv und unabhängig begutachtet. Denn schließlich ist dieser direkt bei der Versicherung angestellt oder von dieser beauftragt.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die gegnerische Versicherung die Kosten für ein Kfz-Schadengutachten, wenn die Reparaturkosten über 715 € liegen. Dies ist für den Laien allerdings schwer einzuschätzen. Lassen Sie sich bitte auf gar keinen Fall verunsichern, wenn man Ihnen höhere Reparaturkostengrenzen nennt. In der Regel wird Sie der unabhängige Gutachter schon darüber informieren, ob ein Schadengutachten erstellt werden kann oder nicht. Und fragen kostet bekanntlich nichts.
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
Das Wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen Unfallpass im Wagen bereit, wo Sie im Fall eines Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen wenn‘s gekracht hat!
Um unsere Webseite für Sie fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.